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Biodiversität und indigene Völker |
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Die industrialisierte Wirtschafts- und
Lebensweise ist für die natürliche Artenvielfalt unseres
Planten zur Bedrohung geworden. Im Juni 1992 wurde deshalb
auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de
Janeiro (Brasilien) das internationale "Übereinkommen über
die biologische Vielfalt“ unterzeichnet, auch kurz "Biodiversitätskonvention“
genannt. Dieses Übereinkommen stellt weniger die bedrohten
Arten unter Schutz, als vielmehr die biologische Vielfalt
als ganze. Außerdem bringt es Fragen der "Umwelt und
Entwicklung“ zusammen und verfolgt entwicklungspolitische
Ziele. Es trat am 29. Dezember 1993 in Kraft und zählt
mittlerweile 186 Mitgliedsländer.
Die Biodiversitätskonvention enthält auch Bestimmungen, die
für die indigenen Völker von Bedeutung sind. Grund ist, dass
eine enge Beziehung von biologischer und kultureller
Vielfalt existiert. Denn sechs von 12 Staaten, die weltweit
als Megazentren biologischer Vielfalt gelten, sind zugleich
auch Zentren kultureller Vielfalt, wofür die
Sprachenvielfalt das Kriterium darstellt. Es leben also
viele (meist) indigene Völker in den biodiversitätsreichen
Regionen unserer Erde. Gerade in den tropischen
Regenwäldern, wo über die Hälfte aller Pflanzen- und
Tierarten vermutet wird, leben zahlreiche indigene Völker
unterschiedlicher Größe, Sprache und Kultur. |
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Schon vor Unterzeichnung dieser Konvention
wurde ausgiebig über die Bedeutung dieser Völker für die
Umwelt diskutiert und über die Kenntnisse und Praktiken, die
sie im Laufe von Generationen über die sie umgebende Natur
ausgebildet und fortentwickelt haben. Man knüpfte an das
"traditionelle Wissen“ dieser Völker die Hoffnung, dass es
wichtige Einsichten über Zusammenhänge und Bestandteile der
biologischen Vielfalt enthält, die angesichts
fortschreitender Umweltzerstörung vielleicht von der Erde
verschwunden sein werden, bevor Botanik, Zoologie, Ökologie
etc. sie ausreichend erforschten. Man erhofft sich zudem
Einblicke in Praktiken, die für den Schutz und die
nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Interesse
sind. Denn immerhin verstehen es viele indigene Völker, mit
und von der biologischen Vielfalt zu leben, ohne diese zu
zerstören. Indigene Völker verfügen so über ein
reichhaltiges Wissen, das zum Teil in ihrer traditionellen
Medizin und Religion abgespeichert ist.
Dieses "traditionelle Wissen“ will die
Biodiversitätskonvention für die Umsetzung ihrer Ziele
nutzbar machen und hat ihm deshalb einen eigenen Abschnitt
gewidmet. Nach dem Konventionsartikel 8(j) sollen die
Mitgliedsstaaten
- "im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche eingeborener und
ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen
Lebensformen, die für die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, achten,
bewahren, ihre breitere Anwendung mit Billigung und unter
Beteiligung der Träger dieser Kenntnisse, Innovationen und
Gebräuche begünstigen und die gerechte Teilung der aus der
Nutzung dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche
entstehenden Vorteile fördern.“
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