Ein Instrument zum Schutz und zur
nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen
Seit Menschengedenken werden Pflanzen und Tiere von Land
zu Land und von Kontinent zu Kontinent transportiert, um sie
auch außerhalb ihrer Ursprungsregionen zu nutzen, z.B. als
Kulturpflanzen, als Medizinalpflanzen oder zur Verbesserung
von Saatgut und Haustierrassen.
Durch die modernen Methoden der Biotechnologie ist das
Interesse und der Bedarf an genetischer Information für
verschiedene Anwendungsbereiche rapide angewachsen.
Hauptlieferanten des Ausgangsmaterials für die genetischen
Informationen sind die Länder des Südens mit ihrem immensen
Reichtum an biologischer Vielfalt. Pflanzen, Tiere und
Mikroorganismen sind noch lange nicht vollständig in ihren
Nutzungsmöglichkeiten erforscht. Zugleich sind ihre
Lebensräume in Gefahr und viele Formen vom Aussterben
bedroht.
Das traditionelle Wissen lokaler Gemeinschaften und
indigener Völker über die Verwendungsmöglichkeiten der sie
umgebenden biologischen Vielfalt ist eine wichtige Ressource
insbesondere bei der Suche nach neuen Medikamenten
(Bioprospektion), aber auch bei der Züchtung neuer Sorten
und Rassen mit vielversprechenden Eigenschaften. Um einen
Anreiz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu geben,
sieht die Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
eine internationale Zugangs- und Teilhabeordnung für
genetische Ressourcen vor (access and benefit sharing). Ziel
ist die gerechte Gewinn- und Technologiebeteiligung der
Ursprungsländer bei der biotechnologischen Nutzung
genetischer Ressourcen und des damit verbundenen
traditionellen Wissens. Dazu gehört auch der dringend von
Entwicklungsländern benötigte Transfer von Know-how sowie
die Beteiligung an der Forschung über genetische Ressourcen.
Der Bevölkerung der Ursprungsregionen insbesondere den
Bauern und Viehhaltern, die diese Vielfalt ursprünglich
geschaffen haben, sollen so Anreize geboten werden, diese
Ressourcen an ihren natürlichen Standorten zu erhalten. |