Nach den Zielen der
Biodiversitätskonvention sollen indigene und lokale
Gemeinschaften ihr Wissen für die kommerzielle Nutzung zur
Verfügung stellen und dafür eine Gewinnbeteiligung erhalten.
Welche Nachfrage es seitens der pharmazeutischen und
kosmetischen Industrie am traditionellen Wissen gibt, ist
schwer zu ermitteln. Eine Expertenrunde der UNCTAD
(UN-Konferenz für Handel und Entwicklung) hat im Jahr 2000
das wirtschaftliche Potential dieses Wissens erörtert.
Es müssen Mechanismen festgelegt werden, die die Rechte
der Inhaber dieses traditionellen Wissens schützen und die
unerlaubte Aneignung durch Dritte unterbinden. Allerdings
sind die herkömmlichen Schutzrechte für geistiges Eigentum,
also Handelsmarken oder Patente, für traditionelles Wissen
ungeeignet. Indigene Vertreter weisen darauf hin, dass das
Wissen ihrer Völker kollektiv und generationsübergreifend
sei. Zudem verfolge es nicht in erster Linie kommerzielle
Absichten. Die Aufgabe des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt ist es deshalb zu prüfen, ob und wie
ein neues Modell für den Schutz kollektiver geistiger
Eigentumsrechte geschaffen werden kann, das den
Besonderheiten des traditionellen Wissens angemessen ist.
In der Zwischenzeit wird vorgeschlagen, nationale Register
für traditionelles Wissen einzuführen oder das
"Gewohnheitsrecht", also traditionelle Rechtsvorstellungen,
aufzuwerten. Minimalanforderung wäre, dass bei Patenten die
Herkunft der genetischen Ressourcen offengelegt wird und
dass die Verwendung traditionellen Wissens deklariert werden
muss. Darüber hinaus müßten Vertreter indigener
Gemeinschaften an den Verfahren zur Erteilung von Patenten
beteiligt werden. Eine Bewertung der herkömmlichen geistigen
Eigentumsrechte für den Schutz traditionellen Wissens und
die Entwicklung von Vorschlägen für ein neues Schutzsystem
für dieses Wissen beschäftigen zur Zeit die WIPO
(Weltorganisation für geistiges Eigentum). Sie hat im Juli
2000 die Ergebnisse ihrer sogenannten "fact-finding"-
Mission vorgelegt. |